[Headful]Terms of Use

2024

Bedingungen zur Nutzung der Software headful

zwischen der headful software GmbH (nachfolgend „Anbieter“) und Ihren Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten folgende nutzungsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen zwischen Anbieter und Kunden ist die entgeltliche Bereitstellung der Software headful (nachfolgend „Software“) durch den Anbieter zur zeitlich auf die Dauer des Vertrages beschränkten Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung. Die Einrichtung der Software zur Verwendung durch den Kunden ist nicht Gegenstand des Vertrags.

2. Leistungen des Anbieters; Software

2.1.     Der Anbieter stellt dem Kunden die Nutzung der in Anklage 1 spezifizierten Software in dem dort näher beschriebenen Funktionsumfang und unter den dort ebenfalls genannten Funktionsvoraussetzungen für die vereinbarte Anzahl an berechtigen Nutzern zur Verfügung. Die Software wird vom Anbieter am Routerausgang des von ihm verwendeten Rechenzentrums zur Nutzung bereitgestellt. Die Software verbleibt dabei auf dem Server des Anbieters bzw. des von ihm verwendeten Rechenzentrums. Vom Anbieter nicht geschuldet ist die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt.

2.2.     Der Zugriff des Kunden auf die Software erfolgt über die in Anlage 1 spezifizierte Schnittstelle (API). Die zugreifenden Kundensysteme müssen die in Anlage 1 vorgesehenen technischen Mindestvoraussetzungen erfüllen.

2.3.     Der Kunde kann nach Bedarf die Anzahl der berechtigen Nutzer der Software nach den vereinbarten Konditionen erhöhen oder reduzieren.

2.4.     Der Anbieter kann ein sog. Software Development Kit (nachfolgend: „SDK“), das die Einbindung der Software in die Kundensysteme erleichtert, bereitstellen. Das SDK ist jedoch weder Teil der Software noch Teil dieses Vertrags und die Bereitstellung steht im freien Ermessen des Anbieters.

2.5.     Außerhalb von Releasewechseln kann der Anbieter die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten ändern und in der jeweils aktuell angebotenen Version einsetzen sowie das von ihm verwendete Rechenzentrum ändern, wenn die Änderung der Software oder des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Ein Anspruch des Kunden auf den Einsatz einer neueren Version der in Anlage 1 spezifizierten Software besteht jedoch nicht.

3. Service Level/Verfügbarkeit

3.1.     Die Software wird dem Kunden gemäß den folgenden Regelungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anbieter gewährt eine Gesamtverfügbarkeit der Leistungen von mindestens 95 Prozent im Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter verwendeten Rechenzentrums.

3.2.     Als Verfügbarkeit gilt die Möglichkeit des Kunden sämtliche Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungszeiten sowie Zeiten der Störung unter Einhaltung der Behebungszeit gelten als Zeiten der Verfügbarkeit der Software. Zeiten unerheblicher Störungen bleiben bei der Berechnung der Verfügbarkeit außer Betracht. Für den Nachweis der Verfügbarkeit sind die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum maßgeblich.

3.3.     Der Kunde hat Störungen unverzüglich an folgende Kontaktdaten zu melden: support@headful.io. Eine Störungsmeldung und -behebung ist Montag bis Freitag (ausgenommen bundesweite Feiertage der Bundesrepublik Deutschland) zwischen 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr (CET) gewährleistet (Servicezeiten).

3.4.     Schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software insgesamt oder eine Hauptfunktion der Software ist nicht möglich) wird der Anbieter auch außerhalb der Servicezeiten spätestens binnen 72 Stunden ab Eingang der Meldung der Störung – sofern die Meldung innerhalb der Servicezeiten erfolgt – beheben (Behebungszeit). Sofern absehbar ist, dass eine Behebung der Störung nicht innerhalb dieser Zeitspanne möglich ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unverzüglich informieren und die voraussichtliche Überschreitung der Zeitspanne mitteilen.

3.5.     Sonstige erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber genutzt werden; oder andere nicht nur unerhebliche Störungen) werden spätestens binnen 96 Stunden innerhalb der Servicezeiten behoben (Behebungszeit).

3.6.     Die Beseitigung von unerheblichen Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.

4. Datenübermittlung

4.1.     Für die Funktionsfähigkeit der Software muss der Kunde Daten an den Anbieter übermitteln und dieser diese auf seinen Systemen speichern.

4.2.     Der Kunde räumt dem Anbieter alle zum Betrieb der Software erforderlichen Rechte an diesen Daten ein, insbesondere diese dazu zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Der Anbieter ist auch berechtigt, die Daten in einem Ausfallrechenzentrum vorzuhalten. Zur Beseitigung von Störungen ist der Anbieter zudem berechtigt, Änderungen an der Struktur der Daten oder dem Datenformat vorzunehmen. Außerdem ist er klarstellend dazu berechtigt, bestimmte Datensätze zu löschen, insbesondere, wenn diese fehlerhaft oder aus sonstigen Gründen ungeeignet erscheinen.

4.3.     Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Daten, die vom Kunden hochgeladen werden.

5. Verarbeitung personenbezogener Daten

5.1.     Verarbeitet der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten, so ist er für die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften verantwortlich. Dies umfasst klarstellend jedenfalls die EU-rechtlichen Vorgaben und weitere nationale oder lokale Datenschutzvorschriften, soweit diese auf die Datenverarbeitung des Kunden Anwendung finden. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund einer widerrechtlichen Datenverarbeitung des Kunden gegen den Anbieter geltend gemacht werden.

5.2.     Der Anbieter wird die vom Kunden übermittelten Daten nur im Rahmen der Weisungen des Kunden verarbeiten. Sofern er der Ansicht ist, dass eine Weisung des Kunden gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstößt, wird er den Kunden hierauf unverzüglich hinweisen. Einzelheiten der Auftragsdatenverarbeitung sind in der Anlage 2 „Auftragsverarbeitungsvertrag“ behandelt.

6. Zugriffsrechte

6.1.     Der Kunde erhält für den Zugriff auf die Software notwendige Zugangsdaten. Diese Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur für die Zwecke der Nutzung der Software im Rahmen dieses Vertrages verwendet werden und sind im Übrigen geheim zu halten.

6.2.     Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten die Zugriffsrechte oder die Inanspruchnahme der Leistungen des Anbieters zu gestatten. Dritter ist nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Leistungen unentgeltlich in Anspruch nimmt, wie beispielsweise Angestellte des Kunden, Freie Mitarbeiter im Rahmen des Auftragsverhältnisses etc.

7. Mitwirkungsleistungen

7.1.     Der Kunde übernimmt es, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zur Nutzung vorgesehenen IT-Systemen und dem vom Anbieter definierten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu zu definieren und wird den Kunden in einer angemessenen Frist über den neuen Datenübergabepunkt informieren. Der Kunde wird in diesem Fall eine Verbindung zu dem neu definierten Übergabepunkt herstellen.

7.2.     Der Kunde wird zur Nutzung der Leistungen des Anbieters nur solche Systeme einsetzen, die den in Anlage 2 genannten Anforderungen entsprechen. Die Konfiguration seines IT-Systems ist Aufgabe des Kunden.

8. Vergütung, Fälligkeit

8.1.     Alle Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Steuern und Abgaben.

9. Vertragslaufzeit, Kündigung

9.1.     Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, sofern nichts anders vereinbart wurde.

9.2.     Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

10. Störungen und Support

10.1. Sofern die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch nicht nur unerheblich aufgehoben ist, haftet der Anbieter gemäß den gesetzlichen Vorschriften. Eine verschuldensunabhängige Schadensersatzhaftung für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren, ist ausgeschlossen.

10.2. Der Kunde hat dem Anbieter Störungen der Funktionalität der Software unverzüglich über das vom Anbieter eingerichtete Ticket-System zu melden.

11. Haftung

11.1. Die Parteien haften einander unbeschränkt:

o bei Arglist, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;

o im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich übernommenen Garantie;

o für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

o für die Verletzung einer wesentlichen vertraglichen Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen („Kardinalpflicht“), jedoch begrenzt auf den bei Eintritt des Vertragsschlusses vernünftigerweise zu erwartenden Schaden;

o nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

11.2. Im Übrigen ist eine Haftung der Parteien ausgeschlossen.

11.3. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten von und Ansprüchen gegen Mitarbeiter, gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Parteien.

12. Höhere Gewalt

Keiner der Vertragspartner ist zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen im Fall und für die Dauer höherer Gewalt verpflichtet. Insb. folgende Umstände sind als höhere Gewalt in diesem Sinne anzusehen:

• von dem Vertragspartner nicht zu vertretende(s) Feuer/Explosion/Überschwemmung,

• Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,

• über 6 Wochen andauernder und von dem Vertragspartner nicht schuldhaft herbeigeführter Arbeitskampf,

• nicht von einem Vertragspartner beeinflussbare technische Probleme des Internets.

Es wird klargestellt, dass die SARS Covid-19 Pandemie kein Umstand höherer Gewalt darstellt.

Jeder Vertragspartner hat den anderen über den Eintritt eines Falls höherer Gewalt unverzüglich schriftlich in Kenntnis zu setzen.

13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung

13.1. Informationen zur Datenverarbeitung sind in der Datenschutzerklärung.

13.2. Soweit wir gemäß Art. 28 DGSVO personenbezogene Daten verarbeiten, gilt unsere Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV).

14. Schlussbestimmungen

14.1. Weitere Allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien im Übrigen finden auf diesen Vertrag keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

14.2. Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354a HGB bleibt hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

14.3. Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen vertraglicher Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, soweit dieser Vertrag nicht die Text- form vorsieht.

14.4. Sollten einzelne Bestimmungen der Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich für diesen Fall, die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu er- setzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarungen.

14.5. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 14.05.2023