Nutzungsbedingungen
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Bedingungen für die Verwendung der headful-Software
Die folgenden Nutzungsbedingungen gelten zwischen headful software GmbH (im Folgenden "Anbieter") und seinen Kunden (im Folgenden "Kunde")
1. Gegenstand des Vertrages
Gegenstand dieser Nutzungsbedingungen zwischen dem Anbieter und dem Kunden ist die entgeltliche Bereitstellung der headful-Software (im Folgenden "Software") durch den Anbieter zur Nutzung durch den Kunden über eine Datenfernverbindung, begrenzt auf die Laufzeit des Vertrages. Die Installation der Software zur Nutzung durch den Kunden ist nicht Gegenstand der Vereinbarung.
2. Dienstleistungen des Anbieters; Software
2.1. Der Anbieter überlässt dem Kunden die Nutzung der in Entgelt 1 genannten Software mit der dort näher beschriebenen Funktionalität und vorbehaltlich der ebenfalls dort genannten funktionalen Anforderungen für die vereinbarte Anzahl von Nutzungsberechtigten. Die Software wird vom Anbieter zur Nutzung am Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums zur Verfügung gestellt. Die Software verbleibt auf dem Server des Anbieters oder des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Der Anbieter ist nicht für die Herstellung und Aufrechterhaltung der Datenverbindung zwischen dem IT-System des Kunden und dem vom Anbieter betriebenen Übergabepunkt verantwortlich.
2.2. Der Kunde greift über die in Anhang 1 angegebene Schnittstelle (API) auf die Software zu. Die zugreifenden Kundensysteme müssen die in Anhang 1 genannten technischen Mindestanforderungen erfüllen.
2.3. Der Kunde kann die Anzahl der autorisierten Nutzer der Software nach Bedarf unter den vereinbarten Bedingungen erhöhen oder verringern.
2.4. Der Anbieter kann ein sogenanntes Software Development Kit (im Folgenden: "SDK") bereitstellen, das die Integration der Software in die Systeme des Kunden erleichtert. Das SDK ist jedoch weder Teil der Software noch Teil dieser Vereinbarung, und seine Bereitstellung liegt im alleinigen Ermessen des Anbieters.
2.5. Außerhalb von Release-Updates darf der Anbieter die Software im Rahmen der technischen Möglichkeiten ändern und die aktuell angebotene Version nutzen sowie das genutzte Rechenzentrum wechseln, wenn die Änderung der Software oder des Rechenzentrums unter Berücksichtigung der Interessen des Anbieters für den Kunden zumutbar ist. Der Kunde hat jedoch keinen Anspruch auf die Nutzung einer neueren Version der in Anlage 1 genannten Software.
3. Service Level/Verfügbarkeit
3.1. Die Software wird dem Kunden zu den folgenden Bedingungen zur Nutzung zur Verfügung gestellt. Der Anbieter garantiert eine Gesamtverfügbarkeit der Dienste von mindestens 95 Prozent pro Monat am Übergabepunkt. Der Übergabepunkt ist der Routerausgang des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums.
3.2. Verfügbarkeit ist definiert als die Fähigkeit des Kunden, alle Hauptfunktionen der Software zu nutzen. Wartungsperioden und Unterbrechungszeiten, die der Lösungszeit unterliegen, werden als Software-Verfügbarkeitszeiträume betrachtet. Zeiträume mit geringfügigen Unterbrechungen werden bei der Berechnung der Verfügbarkeit nicht berücksichtigt. Zum Nachweis der Verfügbarkeit werden die Messinstrumente des Anbieters im Rechenzentrum verwendet.
3.3. Der Kunde muss etwaige Störungen unverzüglich an folgende Kontaktdaten melden: support@elisaa13.sg-host.com. Die Störungsmeldung und -behebung wird von Montag bis Freitag (außer an gesetzlichen Feiertagen in der Bundesrepublik Deutschland) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr (MEZ) garantiert (Servicezeiten).
3.4. Der Anbieter wird schwerwiegende Störungen (die Nutzung der Software als Ganzes oder einer Schlüsselfunktion der Software ist nicht möglich), auch außerhalb der Servicezeiten, innerhalb von 72 Stunden nach Eingang der Störungsmeldung beheben - vorausgesetzt, die Meldung geht innerhalb der Servicezeiten ein (Lösungszeit). Ist absehbar, dass die Störung nicht innerhalb dieses Zeitraums behoben werden kann, informiert der Anbieter den Kunden unverzüglich und gibt die voraussichtliche Überschreitung des Zeitraums an.
3.5. Andere erhebliche Störungen (Haupt- oder Nebenfunktionen der Software sind gestört, können aber weiterhin genutzt werden; oder andere erhebliche Störungen) werden spätestens innerhalb von 96 Stunden während der Servicezeiten behoben (Lösungszeit).
3.6. Die Beseitigung von kleineren Störungen liegt im Ermessen des Anbieters.
4. Datenübertragung
4.1. Damit die Software funktioniert, muss der Kunde Daten an den Anbieter übermitteln, der diese Daten dann auf seinen Systemen speichern muss.
4.2. Der Kunde räumt dem Anbieter alle für den Betrieb der Software erforderlichen Rechte an diesen Daten ein, einschließlich des Rechts, sie zu vervielfältigen oder zu bearbeiten. Der Anbieter ist außerdem berechtigt, die Daten in einem Backup-Rechenzentrum zu speichern. Um Störungen zu beheben, ist der Anbieter außerdem berechtigt, Änderungen an der Struktur oder dem Format der Daten vorzunehmen. Darüber hinaus ist der Anbieter berechtigt, bestimmte Datensätze zu löschen, insbesondere wenn sie falsch oder aus anderen Gründen unbrauchbar erscheinen.
4.3. Der Anbieter ist nicht für die vom Kunden hochgeladenen Daten verantwortlich.
5. Verarbeitung von personenbezogenen Daten
5.1. Wenn der Kunde im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses personenbezogene Daten verarbeitet, ist er für die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen verantwortlich. Dies umfasst, um Zweifel auszuschließen, die EU-rechtlichen Anforderungen und andere nationale oder lokale Datenschutzbestimmungen, soweit sie auf die Datenverarbeitung des Kunden anwendbar sind. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer rechtswidrigen Datenverarbeitung durch den Kunden gegen den Anbieter geltend machen.
5.2.Der Anbieter wird die vom Kunden übermittelten Daten nur gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeiten. Wenn der Anbieter der Meinung ist, dass eine Kundenanweisung gegen die Datenschutzbestimmungen verstößt, wird er den Kunden unverzüglich benachrichtigen. Einzelheiten zur Auftragsdatenverarbeitung sind in Anhang 2, "Vereinbarung zur Auftragsdatenverarbeitung", aufgeführt.
6. Zugangsrechte
6.1.Der Kunde erhält die notwendigen Zugangsdaten für den Zugriff auf die Software. Diese Zugangsdaten dürfen vom Kunden nur zum Zwecke der Nutzung der Software im Rahmen dieser Vereinbarung verwendet werden und sind ansonsten vertraulich zu behandeln.
6.2. Der Kunde ist nicht berechtigt, Dritten Zugangsrechte oder die Nutzung der Dienste des Anbieters zu gewähren. Als Dritter gilt nicht, wer Erfüllungsgehilfe des Kunden ist und die Dienste unentgeltlich nutzt, wie z. B. Mitarbeiter des Kunden, freie Mitarbeiter im Rahmen des Vertragsverhältnisses usw.
7. Kooperationsdienste
7.1. Der Kunde ist dafür verantwortlich, eine Datenverbindung zwischen den von ihm zu nutzenden IT-Systemen und dem vom Anbieter festgelegten Datenübergabepunkt herzustellen. Der Anbieter ist berechtigt, den Datenübergabepunkt neu festzulegen und wird den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist über den neuen Datenübergabepunkt informieren. In diesem Fall stellt der Kunde eine Verbindung zu dem neu festgelegten Übergabepunkt her.
7.2.Um die Dienste des Anbieters zu nutzen, wird der Kunde nur Systeme verwenden, die die in Anhang 2 genannten Anforderungen erfüllen. Die Konfiguration seines IT-Systems liegt in der Verantwortung des Kunden.
8. Entlohnung, Fälligkeit
8.1. Alle Preise sind Nettopreise und unterliegen den gesetzlichen Steuern und Abgaben.
9. Vertragslaufzeit, Kündigung
9.1. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr, wenn nicht anders vereinbart.
9.2. Das Recht, aus wichtigem Grund zu kündigen, bleibt davon unberührt.
10. Unterbrechungen und Unterstützung
10.1.Ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch mehr als nur unerheblich beeinträchtigt, haftet der Anbieter nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine verschuldensunabhängige Haftung auf Schadensersatz für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestanden, ist ausgeschlossen.
10.2.Der Kunde muss Störungen in der Funktionalität der Software unverzüglich über das vom Anbieter eingerichtete Ticketsystem an den Anbieter melden.
11. Haftung
11.1.Die Parteien haften sich gegenseitig unbegrenzt:
- bei Vorsatz, Arglist oder grober Fahrlässigkeit;
- im Rahmen einer von ihnen ausdrücklich gewährten Garantie;
- für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit;
- für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung die Parteien regelmäßig vertrauen und vertrauen dürfen ("Kardinalpflicht"), jedoch begrenzt auf den Schaden, der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vernünftigerweise erwartet werden konnte;
- in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes.
11.2.Andernfalls ist die Haftung der Parteien ausgeschlossen.
11.3. Die vorstehenden Haftungsregeln gelten entsprechend für das Verhalten und die Ansprüche gegenüber Beschäftigten, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen der Parteien.
12. Höhere Gewalt
Keine der Parteien ist verpflichtet, ihre vertraglichen Verpflichtungen im Falle und während der Dauer höherer Gewalt zu erfüllen. Insbesondere die folgenden Umstände gelten als höhere Gewalt in diesem Sinne:
- Brand/Explosion/Überschwemmung, für die der Vertragspartner nicht verantwortlich ist,
- Krieg, Meuterei, Blockade, Embargo,
- Arbeitskampfmaßnahmen, die länger als 6 Wochen andauern und nicht durch Fahrlässigkeit des Vertragspartners verursacht wurden,
- technische Probleme mit dem Internet, die nicht von einem Vertragspartner beeinflusst werden können.
Es wird klargestellt, dass die SARS-Covid-19-Pandemie keinen Fall von höherer Gewalt darstellt.
Jede Vertragspartei muss die andere unverzüglich schriftlich über das Eintreten eines Falles von höherer Gewalt informieren.
13. Datenschutz und Auftragsabwicklung
13.1.Informationen zur Datenverarbeitung findest du in der Datenschutzrichtlinie.
13.2. Soweit wir personenbezogene Daten gemäß Art. 28 GDPR, unser Datenverarbeitungsvertrag (DPA).
14. Schlussbestimmungen
14.1.Andere allgemeine Geschäftsbedingungen der Parteien finden auf diese Vereinbarung keine Anwendung. Dies gilt auch dann, wenn solchen Bedingungen nicht ausdrücklich widersprochen wird.
14.2.Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Bestimmungen des § 354a des Handelsgesetzbuches (HGB) bleiben hiervon unberührt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden. Die Vertragsparteien können nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.
14.3.Alle Änderungen, Ergänzungen und Kündigungen von vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, ebenso wie die Aufhebung des Schriftformerfordernisses, es sei denn, dieser Vertrag sieht Textform vor.
14.4.Sollten einzelne Bestimmungen der Vereinbarungen der Parteien ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Das Gleiche gilt für etwaige Lücken in den Vereinbarungen.
14.5.Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Stand: 14.05.2023